ÜBER UNS

Die Anwaltskanzlei wurde 1996 von Herrn Rechtsanwalt Arnd Koepke gegründet und am 01.12.2017 an Herrn Rechtsanwalt Manfred Schulz übergeben.

Da wir der Auffassung sind, dass niemand alles gleichzeitig kann, ist die Kanzlei auf verschiedene Rechtsgebiete konzentriert.

Herr Manfred Schulz ist Rechtsanwalt und darüber hinaus Dipl.-Bauingenieur (FH).

MANFRED SCHULZ - RECHTSANWALT

UND DIPL.-BAUINGENIEUR

  • Bau- und Architektenrecht
  • Immobilienrecht
  • Miet- und WEG - Recht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Landwirtschaftsrecht

ANWALTSKOSTEN

Prozeß- und Kostenrisiken erörtern wir im Beratungsgespräch mit Ihnen. Unsere Gebühren berechnen sich grundsätzlich nach dem für alle Anwälte geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Höhe der Gebühren bemißt sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.

Für reine Beratungstätigkeiten oder besonders umfangreiche Tätigkeiten werden wir Ihnen eine sog. Vergütungsvereinbarung unterbreiten, da im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz keine Regelungen mehr vorgesehen sind.

Die Gebühr für ein anwaltliches Erstberatungsgespräch - unabhängig vom Gegenstandswert - beträgt für einen Verbraucher höchstens € 190,-- zzgl. Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer.

Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung holen wir für Sie die schriftliche Kostendeckungszusage ein.

Sollten Sie sozial bedürftig sein, gewährt Ihnen der Staat bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Beratungs- und Prozeßkostenhilfe.